Studierende, die das Studium im Folgesemester fortsetzen wollen, müssen sich innerhalb der Rückmeldefristen für das Weiterstudium zurückmelden, indem sie den Semesterbeitrag zahlen.

Die fristgerechte Rückmeldung und Zahlung des Semesterbeitrags erspart die unerfreuliche Rückmelde-Nachfristgebühr von 40 Euro und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Bei fehlender Rückmeldung nach Ablauf der Nachfrist erfolgt gemäß § 42 Absatz 3 Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) die Exmatrikulation.

Mehr darüber finden Sie in § 17 sowie in § 20 Absatz 3 Nr. 2 und Nr. 3 der Immatrikulationsordnung der Hochschule für Musik und Theater Hamburg i.V.m. § 42 Absatz 3 Nr. 2. und Nr. 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Grundlage für die Verspätungsgebühr ist die Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren.

Die Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ist auf Anfrage in der Studierendenverwaltung erhältlich.




Für die korrekte Zuordnung Ihres Semesterbeitrags ist es wichtig, dass Sie bei Ihrer Überweisung sowohl Ihre Matrikelnummer als auch das entsprechende Semester angeben. Die Bezeichnung für das Sommersemester ist das jeweilige Jahr plus die Zahl 1 (für das Sommersemester 2026 wäre dies: 20261), die Bezeichnung für das Wintersemester ist das jeweilige Jahr plus die Zahl 2 (für das Wintersemester 2026/27 wäre dies: 20262).

Bitte verwenden Sie folgenden Verwendungszweck bei Ihrer Zahlung:

Verwendungszweck: 2026112345
noch Verwendungszweck (sofern Platz hierfür ist): 12345 / Max Mustermann

(Der obige Verwendungszweck ist lediglich ein Beispiel: Ihr Name ist Max Mustermann, Ihre Matrikelnummer lautet 12345 und Sie überweisen den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2026.)


Den Semesterbeitrag entrichten Sie bitte auf folgendes Konto:

Hochschule für Musik und Theater Hamburg

BIC:   MARKDEF1200

IBAN:   DE79  2000  0000  0020  1015  27




Der Semesterbeitrag ist mit folgenden Fristen und in genannter Höhe zu entrichten:

Präsenzstudium Master Kultur- und Medienmanagement

Bitte zahlen Sie für das Sommersemester bis zum 21.10. des Vorjahres und für das Wintersemester bis zum 21.04. den Semesterbeitrag.

D.h. für eine Rückmeldung zum z.B. Sommersemester 2026 müssen Sie den Semesterbeitrag so rechtzeitig zahlen, dass er bis 21.10.2025 auf dem Konto der Hochschule eingeht.

Für das Wintersemester 2025/26 beträgt der Semesterbeitrag für Präsenzstudierende 381,80 Euro. Er setzt sich aus folgenden Beitragsanteilen zusammen:

  • 208,80 EUR Beitrag für das vergünstigte Deutschlandsemesterticket (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
  • 101,00 EUR Beitrag für das Studierendenwerk (laut Beitragsordnung des Studierendenwerks)
  • 50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 6a des Hamburgischen Hochschulgesetzes für Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung etc.)
  • 13,00 EUR Beitrag für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
  • 9,00 EUR Beitrag für den Semesterticket-Härtefonds (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)

Für die Rückmeldung zum Sommersemester 2026 beträgt der Semesterbeitrag unverändert 381,80 Euro. Er setzt sich aus folgenden Beitragsanteilen zusammen:

  • 208,80 EUR Beitrag für das vergünstigte Deutschlandsemesterticket (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
  • 101,00 EUR Beitrag für das Studierendenwerk (laut Beitragsordnung des Studierendenwerks)
  • 50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 6a des Hamburgischen Hochschulgesetzes für Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung etc.)
  • 13,00 EUR Beitrag für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
  • 9,00 EUR Beitrag für den Semesterticket-Härtefonds (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)

Fernstudium Bachelor und Master Kultur- und Medienmanagement

Bitte zahlen Sie für das Sommersemester bis zum 21.10. des Vorjahres und für das Wintersemester bis zum 21.04. den Semesterbeitrag.

D.h. für eine Rückmeldung zum z.B. Sommersemester 2026 müssen Sie den Semesterbeitrag so rechtzeitig zahlen, dass er bis 21.10.2025 auf dem Konto der Hochschule eingeht.

Für das Wintersemester 2025/26 beträgt der Semesterbeitrag für Fernstudierende 164,00 Euro. Er setzt sich aus folgenden Beitragsanteilen zusammen:

  • 101,00 EUR Beitrag für das Studierendenwerk (laut Beitragsordnung des Studierendenwerks)
  • 50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 6a des Hamburgischen Hochschulgesetzes für Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung etc.)
  • 13,00 EUR Beitrag für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)

Für die Rückmeldung zum Sommersemester 2026 beträgt der Semesterbeitrag unverändert 164,00 Euro. Er setzt sich aus folgenden Beitragsanteilen zusammen:

  • 101,00 EUR Beitrag für das Studierendenwerk (laut Beitragsordnung des Studierendenwerks)
  • 50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 6a des Hamburgischen Hochschulgesetzes für Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung etc.)
  • 13,00 EUR Beitrag für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)



Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe des Semesterbeitrages regelmäßig – meistens zum Sommersemester – ändert und lesen Sie diese Informationen regelmäßig.