Studierende, die das Studium im Folgesemester fortsetzen wollen, müssen sich innerhalb der Rückmeldefristen für das Weiterstudium zurückmelden, indem sie den Semesterbeitrag zahlen.
Die fristgerechte Rückmeldung und Zahlung des Semesterbeitrags erspart die unerfreuliche Rückmelde-Nachfristgebühr von 40 Euro und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Bei fehlender Rückmeldung nach Ablauf der Nachfrist erfolgt gemäß § 42 Absatz 3 Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) die Exmatrikulation.
Mehr darüber finden Sie in § 17 sowie in § 20 Absatz 3 Nr. 2 und Nr. 3 der Immatrikulationsordnung der Hochschule für Musik und Theater Hamburg i.V.m. § 42 Absatz 3 Nr. 2. und Nr. 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Grundlage für die Verspätungsgebühr ist die Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren.
Die Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ist auf Anfrage in der Studierendenverwaltung erhältlich.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung des Semesterbeitrags sowohl Ihre Matrikelnummer als auch das entsprechende Semester an (Jahr+1 für das Sommersemester und Jahr+2 für das Wintersemester (z.B. 20251 für das Sommersemester 2025 oder z.B. 20252 für das Wintersemester 2025/26).
Bitte geben Sie als Verwendungszweck also Folgendes an: Ihre Matrikelnummer/Semester
Beispiel: Ihre Matrikelnummer lautet 12345 und Sie möchten den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 entrichten, dann wäre der korrekte und anzugebende Verwendungszweck: 12345/20251
Den Semesterbeitrag entrichten Sie bitte auf folgendes Konto:
Hochschule für Musik und Theater Hamburg
BIC: MARKDEF1200
IBAN: DE79 2000 0000 0020 1015 27
Der Semesterbeitrag ist mit folgenden Fristen und in genannter Höhe zu entrichten:
Präsenzstudium Master Kultur- und Medienmanagement
Bitte zahlen Sie für das Sommersemester bis zum 21.10. des Vorjahres und für das Wintersemester bis zum 21.04. den Semesterbeitrag.
D.h. für eine Rückmeldung zum z.B. Sommersemester 2025 müssen Sie den Semesterbeitrag so rechtzeitig zahlen, dass er bis 21.10.2024 auf dem Konto der Hochschule eingeht.
Für das Sommersemester 2025 beträgt der Semesterbeitrag für Präsenzstudierende 341,40 Euro. Er setzt sich aus folgenden Beitragsanteilen zusammen:
- 176,40 EUR Beitrag für das Semesterticket (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
- 93,00 EUR Beitrag für das Studierendenwerk (laut Beitragsordnung des Studierendenwerks)
- 50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 6a des Hamburgischen Hochschulgesetzes für Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung etc.)
- 13,00 EUR Beitrag für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
- 9,00 EUR Beitrag für den Semesterticket-Härtefonds (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
Für das Wintersemester 2025/26 beträgt der Semesterbeitrag für Präsenzstudierende 381,80 Euro. Er setzt sich aus folgenden Beitragsanteilen zusammen:
- 208,80 EUR Beitrag für das vergünstigte Deutschlandsemesterticket (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
- 101,00 EUR Beitrag für das Studierendenwerk (laut Beitragsordnung des Studierendenwerks)
- 50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 6a des Hamburgischen Hochschulgesetzes für Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung etc.)
- 13,00 EUR Beitrag für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
- 9,00 EUR Beitrag für den Semesterticket-Härtefonds (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
Fernstudium Bachelor und Master Kultur- und Medienmanagement
Bitte zahlen Sie für das Sommersemester bis zum 21.10. des Vorjahres und für das Wintersemester bis zum 21.04. den Semesterbeitrag.
D.h. für eine Rückmeldung zum z.B. Sommersemester 2025 müssen Sie den Semesterbeitrag so rechtzeitig zahlen, dass er bis 21.10.2024 auf dem Konto der Hochschule eingeht.
Für das Sommersemester 2025 beträgt der Semesterbeitrag für Fernstudierende 156,00 Euro. Er setzt sich aus folgenden Beitragsanteilen zusammen:
- 93,00 EUR Beitrag für das Studierendenwerk (laut Beitragsordnung des Studierendenwerks)
- 50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 6a des Hamburgischen Hochschulgesetzes für Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung etc.)
- 13,00 EUR Beitrag für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
Für das Wintersemester 2025/26 beträgt der Semesterbeitrag für Fernstudierende 164,00 Euro. Er setzt sich aus folgenden Beitragsanteilen zusammen:
- 101,00 EUR Beitrag für das Studierendenwerk (laut Beitragsordnung des Studierendenwerks)
- 50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 6a des Hamburgischen Hochschulgesetzes für Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung etc.)
- 13,00 EUR Beitrag für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe des Semesterbeitrages regelmäßig – meistens zum Sommersemester – ändert und lesen Sie diese Informationen regelmäßig.