Studierende, die das Studium im Folgesemester fortsetzen wollen, müssen sich an der Hochschule innerhalb der Rückmeldefristen für das Weiterstudium zurückmelden, indem sie den Semesterbeitrag zahlen.
Der Semesterbeitrag ist auch während einer Beurlaubung zu zahlen.
Die Zahlungsinformationen zur Höhe des Semesterbeitrags, zur Kontoverbindung und zum Verwendungszweck finden Sie übrigens auch in myCampus unter “Studienservice”.
Fehlende Rückmeldung
Die fristgerechte Rückmeldung und Zahlung des Semesterbeitrags erspart die unerfreuliche Verspätungsgebühr von 40,00 Euro und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Bei fehlender Rückmeldung nach Ablauf der Nachfrist erfolgt gemäß § 42 Absatz 3 Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) die Exmatrikulation.
Mehr darüber finden Sie in § 17 sowie in § 20 Absatz 3 Nr. 2 und Nr. 3 der Immatrikulationsordnung der Hochschule für Musik und Theater Hamburg i.V.m. § 42 Absatz 3 Nr. 2. und Nr. 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Grundlage für die Verspätungsgebühr ist die Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren.
Die Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ist auf Anfrage in der Studierendenverwaltung erhältlich.
Kontoverbindung und Verwendungszweck
Für die korrekte Zuordnung Ihres Semesterbeitrags ist es wichtig, dass Sie bei Ihrer Überweisung sowohl Ihre Matrikelnummer als auch das entsprechende Semester angeben. Die Bezeichnung für das Sommersemester ist das jeweilige Jahr plus die Zahl 1 (für das Sommersemester 2026 wäre dies: 20261), die Bezeichnung für das Wintersemester ist das jeweilige Jahr plus die Zahl 2 (für das Wintersemester 2026/27 wäre dies: 20262).
Bitte verwenden Sie folgenden Verwendungszweck bei Ihrer Zahlung:
Verwendungszweck: 2026112345
noch Verwendungszweck (sofern Platz hierfür ist): 12345 / Max Mustermann
(Der obige Verwendungszweck ist lediglich ein Beispiel: Ihr Name ist Max Mustermann, Ihre Matrikelnummer lautet 12345 und Sie überweisen den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2026.)
Den Semesterbeitrag entrichten Sie bitte auf folgendes Konto:
Hochschule für Musik und Theater Hamburg
BIC: MARKDEF1200
IBAN: DE79 2000 0000 0020 1015 27
Höhe Semesterbeitrag und Rückmeldefristen
Präsenzstudierende und Fernstudierende am Institut KMM haben unterschiedliche Beträge zu entrichten:
Präsenzstudium Master Kultur- und Medienmanagement
Bitte zahlen Sie für das Sommersemester bis zum 21.10. des Vorjahres und für das Wintersemester bis zum 21.04. den Semesterbeitrag.
D.h. für eine Rückmeldung zum z.B. Wintersemester 2026/27 müssen Sie den Semesterbeitrag so rechtzeitig zahlen, dass er bis 21.04.2026 auf dem beschriebenen Konto der Hochschule eingeht.
Im Sommersemester 2026 beträgt der Semesterbeitrag für Präsenzstudierende 381,80 Euro und setzt sich aus folgenden Beitragsanteilen zusammen:
- 208,80 EUR Beitrag für das Semesterticket (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
- 101,00 EUR Beitrag für das Studierendenwerk (laut Beitragsordnung des Studierendenwerks)
- 50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 6a des Hamburgischen Hochschulgesetzes für Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung etc.)
- 13,00 EUR Beitrag für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
- 9,00 EUR Beitrag für den Semesterticket-Härtefonds (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
Im Wintersemester 2026/27 beträgt der Semesterbeitrag für Präsenzstudierende 399,80 Euro und setzt sich aus folgenden Beitragsanteilen zusammen:
- 226,80 EUR Beitrag für das Semesterticket (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
- 101,00 EUR Beitrag für das Studierendenwerk (laut Beitragsordnung des Studierendenwerks)
- 50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 6a des Hamburgischen Hochschulgesetzes für Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung etc.)
- 13,00 EUR Beitrag für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
- 9,00 EUR Beitrag für den Semesterticket-Härtefonds (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
Fernstudium Bachelor und Master Kultur- und Medienmanagement
Bitte zahlen Sie für das Sommersemester bis zum 21.10. des Vorjahres und für das Wintersemester bis zum 21.04. den Semesterbeitrag.
D.h. für eine Rückmeldung zum z.B. Wintersemester 2026/27 müssen Sie den Semesterbeitrag so rechtzeitig zahlen, dass er bis 21.04.2026 auf dem beschriebenen Konto der Hochschule eingeht.
Im Sommersemester 2026 beträgt der Semesterbeitrag für Fernstudierende 164,00 Euro und setzt sich aus folgenden Beitragsanteilen zusammen:
- 101,00 EUR Beitrag für das Studierendenwerk (laut Beitragsordnung des Studierendenwerks)
- 50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 6a des Hamburgischen Hochschulgesetzes für Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung etc.)
- 13,00 EUR Beitrag für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
Im Wintersemester 2026/27 beträgt der Semesterbeitrag für Fernstudierende unverändert 164,00 Euro und setzt sich aus folgenden Beitragsanteilen zusammen:
- 101,00 EUR Beitrag für das Studierendenwerk (laut Beitragsordnung des Studierendenwerks)
- 50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 6a des Hamburgischen Hochschulgesetzes für Verwaltungsdienstleistungen wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung etc.)
- 13,00 EUR Beitrag für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft (gemäß Beitragsordnung der Studierendenschaft)
Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe des Semesterbeitrages regelmäßig ändert und lesen Sie diese Informationen regelmäßig.
Bei Zahlungsschwierigkeiten kann ein Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung verabredet werden. Bitte melden Sie sich in dem Fall rechtzeitig vor Rückmeldeschluss: rueckmeldung@hfmt.hamburg.de